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Richtlinien

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Öffentlich zugängliche Richtlinien der LAWET Security & Development AB. Wählen Sie eine Richtlinie im Menü links.

Externe Datenschutzrichtlinie · Dokument 10.6b · Version 1.0 · Gültig ab 01.06.2026 · Informationsklassifizierung: Öffentlich

Datenschutzrichtlinie (DSGVO)

Dieses Dokument richtet sich an Sie als Kunde, Ansprechpartner, Lieferant, Bewerber oder als jemanden, der anderweitig mit LAWET in Kontakt steht. Es beschreibt, welche personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, warum wir dies tun und welche Rechte Sie haben.

1. Verantwortlicher

Die LAWET Security & Development AB ist der Verantwortliche für die in dieser Richtlinie beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten. Kontakt in Datenschutzfragen: .

2. Welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die Sie uns direkt übermitteln oder die im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für Sie oder Ihre Organisation entstehen. Dabei kann es sich handeln um:

  • Name, Titel und Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Adresse).
  • Angaben zu Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Organisation.
  • Angaben zu Gebäuden, Anlagen und Objekten, die mit Ihrem Auftrag verknüpft sind.
  • Kommunikation und Dokumentation im Zusammenhang mit Aufträgen, Angeboten und Verträgen.
  • Daten, die zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung oder Berechtigungskontrolle erforderlich sind, wenn dies aus Gesetz oder Kundenanforderungen folgt. Die Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsschutzgesetz (2018:585) umfasst Registerabfragen im Strafregister und im Verdachtsregister sowie Angaben zu Lebensumständen, Finanzen, Familienverhältnissen und Auslandsreisen. Diese Daten werden auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und/oder Einwilligung gemäß Kap. 3 § 18 des Sicherheitsschutzgesetzes verarbeitet und mit höchstmöglicher Vertraulichkeit behandelt.
  • Daten aus Bewerbungen, Lebensläufen und Referenzeinholung bei der Rekrutierung.

Wir verarbeiten keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (wie Gesundheitsdaten, politische Meinungen oder ethnische Herkunft), es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben und Sie wurden gesondert darüber informiert.

3. Zweck und Rechtsgrundlage

  • Vereinbarte Leistungen erbringen – um Aufträge, die wir übernommen haben, zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung.
  • Kundenkommunikation – um während und nach einem Auftrag mit Ihnen in Kontakt zu bleiben. Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse.
  • Angebot und Vertrag – um Angebote, Verträge und Rechnungen zu erstellen und zu verwalten. Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
  • Gesetzliche Pflichten – um Anforderungen des Buchführungsgesetzes, des Sicherheitsschutzgesetzes und anderer geltender Rechtsvorschriften zu erfüllen. Rechtsgrundlage: rechtliche Verpflichtung.
  • Rekrutierung – um Bewerbungen zu bearbeiten und Einstellungsprozesse durchzuführen. Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse oder Einwilligung.
  • Sicherheitsüberprüfung – wenn die Art des Auftrags oder Kundenanforderungen eine Hintergrund- oder Berechtigungsprüfung erfordern. Rechtsgrundlage: rechtliche Verpflichtung oder berechtigtes Interesse.

4. Wie lange wir die Daten speichern

  • Kundendaten, die mit Verträgen und Aufträgen verknüpft sind, werden gemäß den Anforderungen des Buchführungsgesetzes gespeichert, in der Regel sieben Jahre ab dem Ende des Geschäftsjahres.
  • Daten aus der laufenden Kommunikation werden gespeichert, solange die Kundenbeziehung aktiv ist, und eine angemessene Zeit danach.
  • Bewerbungen von Bewerbern, die nicht eingestellt werden, werden in der Regel innerhalb von sechs Monaten gelöscht, sofern Sie nicht einer längeren Speicherung zugestimmt haben.
  • Daten, die durch die Sicherheitsschutzgesetzgebung verlangt werden, werden gemäß den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Auftrags gespeichert.

5. Mit wem wir Daten teilen

  • Mit Subunternehmern und Partnern, die Teile eines Auftrags ausführen, unter Vertraulichkeitsvereinbarungen und mit der Auflage, die DSGVO einzuhalten.
  • Mit Behörden, wenn wir gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind.
  • Mit IT- und Systemlieferanten, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten, unter Auftragsverarbeitungsverträgen.

Wir verkaufen Ihre personenbezogenen Daten niemals und geben sie nicht zu Marketingzwecken an Dritte weiter.

6. Übermittlung außerhalb der EU/des EWR

Wir sind bestrebt, die gesamte Datenverarbeitung innerhalb der EU/des EWR zu halten. Werden Daten ausnahmsweise außerhalb der EU/des EWR übermittelt, erfolgt dies auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission oder eines anderen zulässigen Schutzmechanismus nach der DSGVO.

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht:

  • Zugang zu den personenbezogenen Daten erhalten, die wir über Sie verarbeiten.
  • Die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.
  • Die Löschung von Daten verlangen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, sofern keine gesetzlichen Vorgaben uns zur Aufbewahrung verpflichten.
  • In bestimmten Situationen die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
  • Der Verarbeitung, die auf einem berechtigten Interesse beruht, widersprechen.
  • Datenübertragbarkeit – Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format erhalten, wenn die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht.
  • Die Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der zuvor erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Um Ihre Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns unter . Wir beantworten Ihre Anfrage ohne unnötige Verzögerung und spätestens innerhalb eines Monats.

8. Beschwerderecht

Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in einer Weise verarbeiten, die gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der schwedischen Datenschutzbehörde (IMY), Box 8114, 104 20 Stockholm, einzureichen. imy@imy.se · www.imy.se

9. Änderungen dieser Richtlinie

Wir können diese Richtlinie aktualisieren, wenn sich der Betrieb, die Gesetzgebung oder unsere Verarbeitung ändern. Die aktuelle Version ist stets auf unserer Website verfügbar.

Qualitätsrichtlinie · Dokument 10.2 · Version 1.0 · Gültig ab 01.06.2026 · Zugehörige Normen: ISO 9001, SSF 1044 · Informationsklassifizierung: Öffentlich

Qualitätsrichtlinie

Wir liefern, was wir versprechen — termingerecht, mit der richtigen Qualität. Qualität ist keine Kontrollfunktion — sie ist eine Arbeitsweise.

Zweck

Zweck der Qualitätsrichtlinie ist es, die übergeordneten Grundsätze festzulegen, die die Qualitätsarbeit der LAWET Security & Development AB steuern. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass der Betrieb strukturiert, prozessbasiert und kundenorientiert geführt wird und so langfristigen Kundennutzen, hohe Lieferqualität und Voraussetzungen für kontinuierliche Verbesserung schafft, im Einklang mit geltenden gesetzlichen Anforderungen, Kundenanforderungen, anderen bindenden Anforderungen sowie relevanten Grundsätzen und Anforderungen der ISO 9001.

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Berater, Leiharbeitskräfte, Subunternehmer und andere Personen, die für oder im Auftrag von LAWET Arbeiten ausführen. Sie umfasst alle Teile des Betriebs, einschließlich Vertrieb, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme, Service, Dokumentation, technische Entwicklung, Support und Nachverfolgung.

Grundprinzipien und Verpflichtungen

LAWET soll Sicherheits- und Techniklösungen mit hoher Qualität, klarer Nachvollziehbarkeit und langfristigem Kundennutzen liefern. Um dies zu erreichen, werden wir:

  • Die internen und externen Rahmenbedingungen des Betriebs verstehen sowie die Bedürfnisse und Erwartungen relevanter Interessengruppen ermitteln.
  • Geltende Gesetze, Verordnungen, Normen, Branchenanforderungen, Verträge und Kundenanforderungen erfüllen.
  • Prozessbasiert mit klaren Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen arbeiten.
  • Sicherstellen, dass für jeden Auftrag die richtige Kompetenz, Ressourcen, Ausrüstung, Informationen und Werkzeuge vorhanden sind.
  • Arbeiten fachgerecht und gemäß geltenden Anweisungen, Projektierungen, Herstellervorgaben und dokumentierten Arbeitsweisen ausführen.
  • Qualitätsziele sowie relevante Kennzahlen festlegen, verfolgen und bewerten.
  • Die Prozesse, Lieferungen und das Kundenerlebnis des Betriebs messen, analysieren und verbessern.
  • Entscheidungen auf Basis von Fakten, Analysen, Erfahrungen und zuverlässigen Daten treffen.
  • Risiken und Chancen identifizieren, bewerten und steuern.
  • Systematisch mit Abweichungsmanagement, Erfahrungsrückführung und kontinuierlicher Verbesserung arbeiten.
  • Die Kompetenz der Mitarbeiter entwickeln und den Wissensaustausch fördern.
  • Langfristige Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Partnern aufbauen und entwickeln.

Qualität soll den gesamten Betrieb durchdringen – vom ersten Kundenkontakt und der Bedarfsanalyse bis zu Durchführung, Dokumentation, Nachverfolgung und langfristiger Verwaltung.

Verantwortung und Nachverfolgung

Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass diese Richtlinie festgelegt, kommuniziert, verfolgt und aktuell gehalten wird. Die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems werden über Qualitätsziele, Kennzahlen, Kundenrückmeldungen, Abweichungsmanagement, Lieferantennachverfolgung, interne Audits, Risikobewertungen und die Managementbewertung verfolgt. Die Richtlinie wird mindestens jährlich oder bei Änderungen im Betrieb, in der Gesetzgebung oder bei Kundenanforderungen überprüft.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsrichtlinie · Dokument 10.3 · Version 1.0 · Gültig ab 01.06.2026 · Zugehörige Norm: ISO 14001 · Informationsklassifizierung: Öffentlich

Umwelt- und Nachhaltigkeitsrichtlinie

Wir übernehmen Umweltverantwortung in dem, was wir tun — wie wir uns fortbewegen, Abfall handhaben, Materialien wählen und den Auftrag ausführen.

Zweck

Zweck dieser Richtlinie ist es, die übergeordneten Grundsätze, Verpflichtungen und die Ausrichtung von LAWET für die Umwelt- und Nachhaltigkeitsarbeit festzulegen. Die Richtlinie bildet den Rahmen für die Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele, das Umweltmanagementsystem und die kontinuierliche Verbesserung des Unternehmens im Einklang mit geltenden gesetzlichen Anforderungen, anderen bindenden Anforderungen sowie relevanten Grundsätzen und Anforderungen der ISO 14001.

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Berater, Leiharbeitskräfte, Subunternehmer und andere, die für oder im Auftrag von LAWET Arbeiten ausführen. Sie umfasst den gesamten Betrieb, einschließlich Planung, Projektierung, Einkauf, Installation, Service, Transport, Verwaltung, Dokumentenverwaltung, Lieferantensteuerung und Abfallwirtschaft.

Grundprinzipien und Verpflichtungen

Das Unternehmen wird:

  • Geltende Umweltgesetze, Verordnungen, behördliche Anforderungen, Kundenanforderungen und andere bindende Anforderungen erfüllen.
  • Die Umweltaspekte, Umweltrisiken, Chancen und bedeutenden Umweltauswirkungen des Betriebs identifizieren, bewerten, dokumentieren und regelmäßig verfolgen.
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsperspektiven in die Prozesse, Risikobewertungen, Investitionen, Veränderungsarbeit und Entscheidungsfindung des Betriebs integrieren.
  • Die Umwelt schützen, indem wir Verschmutzung vermeiden und negative Umweltauswirkungen im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten reduzieren.
  • Energie, Materialien, natürliche Ressourcen und andere Ressourcen verantwortungsvoll und effizient einsetzen.
  • Abfall vermeiden sowie Wiederverwendung, Recycling und nachhaltige Abfallwirtschaft gemäß der Abfallhierarchie fördern.
  • Eine Lebenszyklusperspektive bei Planung, Projektierung, Einkauf, Materialauswahl, Transport, Installation, Service, Wartung und Außerbetriebnahme berücksichtigen.
  • Nachhaltige Beschaffung fördern und Produkte, Dienstleistungen und Lieferanten nach ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten auswählen.
  • Danach streben, Emissionen, Energieverbrauch, Ressourcennutzung, Transporte und Klimaauswirkungen zu reduzieren.
  • Wissen, Bewusstsein und Engagement der Mitarbeiter im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit steigern.
  • Systematisch an der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und der Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems arbeiten.

Ziele, Verantwortung und Nachverfolgung

Das Unternehmen legt Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele, die für die bedeutenden Umweltaspekte des Betriebs relevant sind, fest, dokumentiert, verfolgt und bewertet sie regelmäßig. Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass die Richtlinie festgelegt, kommuniziert, verfolgt und aktuell gehalten wird. Die Richtlinie wird mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen im Betrieb, in der Gesetzgebung oder bei identifizierten Umweltaspekten überprüft.

Cookie-Richtlinie · Gültig ab 01.06.2026

Cookies

Diese Website verwendet Cookies sparsam und nur in dem Umfang, der erforderlich ist, damit die Seite funktioniert und sicher bleibt.

Notwendige Cookies

Wir verwenden notwendige Cookies für grundlegende Funktionen, zum Beispiel, um die Sprachwahl zu speichern und Formulare vor Missbrauch zu schützen. Diese sind für das Funktionieren der Website erforderlich und können nicht abgewählt werden.

Schutz vor Bots

Unsere Formulare werden durch Cloudflare Turnstile geschützt, das ein technisches Cookie setzen kann, um Menschen von automatisierten Bots zu unterscheiden. Dies geschieht ausschließlich zu Sicherheitszwecken.

Was wir nicht tun

Wir verwenden keine Cookies für Werbe-Tracking oder um Profile über Sie zu erstellen. Wir verkaufen keine Daten über Ihren Besuch an Dritte. Sie können Cookies jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers löschen.

Die oben genannten Richtlinien macht LAWET öffentlich zugänglich. Die vollständige Richtliniensammlung und die steuernden Dokumente des Unternehmens (ISO-9001-/SSF-1044-basiertes Qualitätsmanagementsystem) werden intern verwaltet und mit Kunden, Partnern und Mitarbeitern über das jeweilige Portal geteilt (Kundenportal, partnerportal, Intranet) oder auf Anfrage. Siehe auch Bedingungen und Whistleblowing.
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