Transparenz & Verantwortung

Whistleblowing

Ein sicherer Weg, um auf schwerwiegende Missstände hinzuweisen.

LAWET möchte es sicher machen, den Mund aufzumachen. Wenn Sie schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit unserem Betrieb vermuten, sollen Sie diese melden können, ohne Ihr Arbeitsverhältnis, Ihren Auftrag oder Ihre Beziehung zu uns zu riskieren. Dieser Kanal steht Mitarbeitern, Beratern, Lieferanten, Kunden und Partnern offen.

Was kann gemeldet werden?

Der Kanal ist gedacht für schwerwiegende Missstände in einem arbeitsbezogenen Kontext, zum Beispiel:

  • Bestechung, Korruption oder Interessenkonflikte.
  • Finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Betrug.
  • Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Genehmigungen.
  • Schwerwiegende Arbeitsschutz- oder Sicherheitsrisiken.
  • Umweltdelikte.
  • Schwerwiegende Mängel im Umgang mit Datenschutz und personenbezogenen Daten.

Dieser Kanal ist nicht für persönliche Unzufriedenheit, technische Fehler oder Qualitätsabweichungen gedacht. Solches wird besser über unsere Abweichungsmeldung oder indem Sie uns kontaktieren direkt.

So melden Sie

Senden Sie Ihre Meldung an visselblasning@lawetsecurity.se. Beschreiben Sie gerne:

  • Was geschehen ist oder vermutet wird, geschehen zu sein.
  • Wann und wo es sich ereignet hat.
  • Wer beteiligt ist, sofern Sie es wissen.
  • Etwaige Unterlagen, die die Angaben belegen.

Sie entscheiden selbst, wie viel Sie angeben möchten. Wenn Sie anonym bleiben wollen, können Sie Ihre Kontaktdaten weglassen — beachten Sie dann, dass wir uns nicht zurückmelden oder Rückfragen stellen können.

Ihre Schutzrechte

  • Vertraulichkeit. Die Angaben in einer Meldung werden von befugten Personen bearbeitet und nicht unnötig weiterverbreitet.
  • Schutz vor Repressalien. Wer in gutem Glauben meldet, soll dafür niemals Nachteile erleiden.
  • Sachliche Bearbeitung. Jede Meldung wird unparteiisch bewertet und im erforderlichen Umfang untersucht.

Was passiert dann?

Wenn Sie Kontaktdaten angegeben haben, bestätigen wir den Eingang der Meldung. Anschließend nehmen wir eine erste Bewertung vor, untersuchen bei Bedarf und ergreifen Maßnahmen. Soweit möglich, geben wir Rückmeldung darüber, wie der Fall bearbeitet wurde.

LAWET unterliegt derzeit nicht der Pflicht zu internen Hinweisgeberkanälen nach dem Gesetz zum Schutz von Personen, die Missstände melden (2021:890), das für Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten gilt. Wir bieten diesen Kanal dennoch freiwillig an.

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